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Die Kfz-Haftpflichtversicherung

Der Betrieb eines Kraftfahrzeuges kann hohe Schäden verursachen, Unfälle sind auch bei höchster Aufmerksamkeit des Fahrers nicht immer zu vermeiden. Daher ist eine KFZ-Haftpflichtversicherung gesetzlich zwingend vorgeschrieben. Nur mit dem Nachweis über einen Vertrag mit einem KFZ-Versicherer darf ein Auto in Deutschland für den Straßenverkehr zugelassen werden. Neben der Tatsache, dass eine Pflichtversicherung ist, gibt es noch weitere interessante Besonderheiten.

Die Beitragshöhe

Die Beitragshöhe richtet sich nach einem komplizierten Berechnungssystem. Alle Anbieter benutzen zur Einstufung die sogenannten Typ- und Regionalklassen. Alle Fahrzeugmodelle werden in Typklassen eingeteilt. Dort berechnet sich das Risiko aus der Schadenshäufigkeit und der durchschnittlichen Schadenshöhe. Daher liegt ein von Fahranfängern bevorzugtes Kleinwagenmodell in dieser Einstufung meist höher als ein leistungsstärkerer Wagen, den meist Familien mit kleinen Kindern nutzen. In der Reginalklasse bilden die Unfallhäufigkeit und die Schadenshöhe die Berechnungsgrundlage.

Die eigene Lebenssituation beeinflusst die Höhe der Prämie

Dieser Grundbetrag verändert sich durch die individuelle Statistik des Fahrzeughalters. Jedes schadenfreie Jahr wird belohnt, die Prämie sinkt. Fahranfänger und Fahrzeughalter mit vielen verschuldeten Schadensfällen müssen dagegen Zuschläge hinnehmen. Weitere "weiche" Merkmale, wie das Geschlecht, das Lebensalter, der Beruf oder Familienstand, beeinflussen die Beitragshöhe. Da die verschiedenen Versicherungsunternehmen diese Merkmale völlig unterschiedlich gewichten, ist ein Vergleich der Prämienhöhe verschiedener Unternehmen sehr sinnvoll.

Die KFZ-Haftpflichtversicherung ist auch eine "kleine Rechtsschutzversicherung"

Neben der Regulierung von Sach-, Personen- und Vermögensschäden, die einem Dritten durch den Betrieb eines Kraftfahrzeuges entstanden sind, wehrt die Versicherung auch unberechtigte Ansprüche ab. Das Versicherungsunternehmen prüft jede Schadensanzeige und beurteilt, ob ihr Kunde überhaupt haften muss. So ersetzt sie zwar keine echte Rechtsschutzversicherung, sie tritt aber für die Interessen ihres Kunden ein. Der Versicherungsumfang kann auf Wunsch über die KFZ-Haftpflichtversicherung hinaus erweitert werden. Eine zusätzliche Teil- oder Vollkaskoversicherung übernimmt auch Schäden, die am eigenen Auto entstehen. Eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung und eine Insassen-Unfallversicherung runden das Angebotspaket ab.

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